Der Schein wird keine gültige erteilt, wenn der Betroffene Alkohol und Drogen betreibt. Die gleichzeitige Einnahme von Spirituosen und Substanzen kann ernsthafte Folgen für die Überprüfung haben. Die Prüfstelle wird diese Schuld als eine erneuten Regelverstoß gegen das Straßenverkehrsrecht werten und keine ungünstige Auswirkung auf die MPU